Bundesrat: Keine Gleichstellung für Gaypaare Drucken E-Mail
Geschrieben von (dk)   
Sunday, 25. May 2008

ImageIn der Länderkammer ist ein Antrag der SPD-geführten Regierungen von Berlin und Bremen gescheitert, Eingetragene Lebenspartner mit Ehepaaren gleichzustellen. Der von der Union kontrollierte Bundesrat lehnte den Vorstoß der Stadtstaaten ab, das Ehegattensplitting für Schwule und Lesben zu öffnen. Berlin und Bremen hatten argumentiert, dass es keine sachlichen Gründe dafür gebe, gleichgeschlechtliche Paare im Steuerrecht anders zu behandeln als Hetero-Paare. Derzeit werden verpartnerte Schwule und Lesben bei der Einkommenssteuer wie Fremde behandelt. Da aber noch mehrere Gerichtsverfahren gegen die Ungleichbehandlung anhängig sind, empfiehlt der Lesben- und Schwulenverband Eingetragenen Lebenspartnern, in der Steuererklärung den Splitting-Tarif zu beantragen. Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen können damit in einem Jahr bis zu 15.000 Euro an Einkommenssteuer sparen.

Die rot-grüne Bundesregierung hatte 2001 im Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz vorgesehen, auch Homo-Paaren das Ehegattensplitting zu ermöglichen. Das war schon damals von der unionsdominierten Länderkammer verhindert worden.
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