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Ministerium: Bounty Killer soll auf Index |
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Geschrieben von (dk)
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Thursday, 24. April 2008 |
Das Bundesfamilienministerium hat ein Indizierungsverfahren für eine CD von Bounty Killer bei der Bundesprüfstelle beantragt. Grund: Der jamaikanische Reggae-Sänger ruft in seinen Liedern zur Ermordung von Schwulen auf. Derzeit sind seine Alben jedoch in Deutschland frei erhältlich. Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, geht der Antrag nicht weit genug: "Dieses Vorgehen begrüße ich, es greift aber zu kurz", so Beck.
"Auch anderen Interpreten wie Sizzla, TOK, Beenie Man oder Cappleton sind in Deutschland frei erhältlich und rufen zum Teil in ihren Liedern zu Mord an Homosexuellen auf. In einem Brief an Frau von der Leyen hatte ich die Indizierung von CDs von Bounty Killer sowie weiteren Interpreten mit homophoben Texten gefordert und eine entsprechende Übersicht beigefügt. Die Indizierung einer einzelnen CD von Bounty Killer reicht nicht aus."
Bereits Ende März hatte die Bundesregierung ein Einreiseverbot gegen Bounty Killer verhängt. Sein geplantes Konzert in Berlin wurde deswegen abgesagt. Online-Musikhändler standen in den letzten Wochen in der Kritik, weil sie weiter Musik aus Jamaika verkaufen, in der zu Gewalt gegen Schwule aufgerufen wird.
Indizierte Medien sind zwar nicht verboten, dürfen aber nicht beworben, nicht im Versandhandel vertrieben und nicht an Jugendliche abgegeben werden. Für Indizierungen ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn zuständig. Verbote kann dagegen nur ein Gericht aussprechen. |
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