Moskau verbietet wieder den CSD Drucken E-Mail
Geschrieben von (dk)   
Thursday, 24. April 2008

ImageDer Moskauer Bürgermeister Juri Luschkow hat den geplanten CSD verboten. Die Parade sollte anlässlich des 15. Jahrestages der Aufhebung des Homo-Verbotes aus Sowjetzeiten am 31. Mai stattfinden. Bereits in den vergangenen Jahren hatte Moskau die Demonstration untersagt. Bei einer Protestkundgebung kam es im letzten Jahr wieder zu Straßenschlachten, was zu massiver internationaler Kritik führte.

"Der Stadtrat wird ohne Kompromisse agieren, um Versuche, solche Veranstaltungen abzuhalten, zu verhindern", erklärte Luschkows Sprecher Sergej Tsoi gegenüber der Nachrichtenagentur Interfax. "Grund ist, dass die Gesellschaft mit großer Mehrheit gegen den schwulen Lebensstil und die schwule Philosophie ist." Tsoi erklärte, dass auch die von Ultranationalisten und christlichen Gruppen angekündigte Gewalt gegen den CSD zum Verbot geführt habe. "Es könnte ein Blutbad geben. Das will ja niemand", so der Sprecher.

Die CSD-Veranstalter erklärten, der Moskauer Bürgermeister verbiete aus purem Hass die Parade. Man werde aber mit allen Mitteln das Recht auf Demonstrationsfreiheit durchsetzen.

Interreligiöser Rat gegen CSD - Kritik von Volker Beck

ImageAuch der Interreligiöse Rat Russlands hat sich kürzlich gegen den CSD aus. Die Gruppe, die aus Vertretern des Christentums, des Islams, des Buddhismus und des Judentums besteht, forderte Thomas Hammarberg, den Menschenrechtskommissar des Europarates auf, den CSD nicht zu unterstützen.

Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, kritisierte die religiöse Gruppe scharf und nannte deren Appell eine "Unverschämtheit": "Meinungs- und Versammlungsfreiheit gehören zu den Grundrechten jeder demokratischen Gesellschaft", erklärte Beck. "Sie gilt unabhängig von der Mehrheitsmeinung einer Bevölkerung zu einem Thema. Auch die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, dass mit dem Appell des interreligiösen Rates mit Füßen getreten wird. Zur Religions- und Glaubensfreiheit gehört auch die negative Religionsfreiheit, also das Recht, nicht zu glauben."

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