Schutz für Gays kommt offenbar doch Drucken E-Mail
Geschrieben von (dk)   
Wednesday, 18. June 2008

ImageDie Europäische Kommission will nun offenbar doch mit einer umfassenden Antidiskriminierungsrichtlinie Schwule und Lesben schützen. Das gab die schwul-lesbische Intergruppe des Europaparlaments bekannt. Demnach will die EU beim Zugang zu Dienstleistungen oder Waren jegliche Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Alter, sexueller Ausrichtung sowie Religion und Glauben verbieten. Berichten zufolge wollte die EU-Kommission zuvor nur das Merkmal Behinderung besonders schützen.

Mit der umfassenden Richtlinie würde eine Hierarchie der Diskriminierungsopfer beendet: Bereits jetzt darf in der EU etwa wegen des Merkmals Rasse oder Geschlecht keiner beim Zugang zu Dienstleistungen diskriminiert werden; Schwule und Lesben nach jetzigem Europarecht jedoch sehr wohl.

"Wir danken allen, die sich für eine umfassende Nichtdiskriminierungsrichtlinie eingesetzt haben", erklärte Michael Cashman, Chef der Intergruppe enthusiastisch. "Natürlich werden wir uns die Details der Richtlinie sehr genau ansehen. Wir werden mit dem Rat und der Kommission zusammenarbeiten, um unser Ziel zu erreichen, Europa ein schönerer und fairerer Ort werden zu lassen." Über genauere Eckdaten und Ausnahmeregelungen ist noch nichts bekannt.

Das Europaparlament hatte die Kommission zuvor mit klarer Mehrheit aufgefordert, ein umfassende Antidiskriminierungsrichtlinie zu erlassen. Die deutschen Abgeordneten von CDU/CSU und FDP stimmten mehrheitlich gegen die Richtlinie.

Der Ministerrat muss der Richtlinie noch mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Danach müssen die EU-Länder diese in ihre nationale Gesetzgebung übernehmen. Noch ist unklar, ob die irische Ablehung des Vertrags von Lissabon - und damit auch der EU-Grundrechtecharta - diese Richtlinie beeinflussen wird.

Nach dem deutschen Gleichbehandlungsgesetz besteht für Schwule und Lesben bereits jetzt ein Diskriminierungsverbot beim Zugang zu Waren oder Dienstleistungen. Allerdings bemängelte die EU, dass die deutschen Gesetze in einigen Bereichen nicht den Richtlinien entsprächen und leitete deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren ein.
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