Yogyakarta-Prinzipien Drucken E-Mail
Geschrieben von Dennis Klein   
Wednesday, 18. June 2008

ImageDie Yogyakarta-Prinzipien sind der neue internationale Schlachtruf der Homo-Aktivisten: Inzwischen beschäftigen sie die UN und nationale Parlamente – am Freitag auch den Deutschen Bundestag. Yogyakarta ist eine hektische Großstadt auf der indonesischen Insel Java. Die meisten Menschen in unseren Breiten werden noch nie von ihr etwas gehört haben, auch wenn das Städtchen seit Jahrhunderten eine gewisse Bekanntheit durch seine Silberschmieden und Batik-Arbeiten erworben hat. Allerdings kommen vielen Homo-Aktivisten aus anderen Gründen Freudentränen in die Augen, wenn sie von der Metropole hören: In diesem Städtchen haben im November 2006 die von 29 internationalen Menschenrechtsexperten entwickelten Yogyakarta-Prinzipien das Licht der Welt erblickt.

Die 29 Experten stellten 29 Prinzipien auf, die erstmals die Rechte von Schwulen und Lesben in einer Art Menschenrechtserklärung proklamierten. Zu den Fachleuten gehörten Politiker und Diplomaten wie die ehemalige irische Präsidentin und UN-Menschenrechtskommissarin Mary Robinson. Außerdem nahmen Vertreter von Homo-Gruppen und angesehene Universitätsprofessoren an der viertägigen Konferenz teil. Sie waren von allen Kontinenten angereist, darunter auch Manfred Nowak, Wiener Professor für Verfassungs- und Menschenrechte. Deutschland war in dem Expertenteam nicht vertreten. 

Die Prinzipien vereinen eine breite Palette von Menschenrechtsfragen, die Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle weltweit betrifft. So wird die "Das Recht auf universelle Anerkennung der Menschenrechte" (Prinzip 1) betont. Strafrechtliche Dinge stehen zunächst im Vordergrund wie das "Recht auf Leben" (Prinzip 4), das sich gegen die Todesstrafe wendet, die gegen Homosexuelle noch immer in sieben Ländern verhängt wird. Die darauf folgenden Prinzipien fordern gleiche Rechte für Schwule und Lesben im öffentlichen Leben: Vom "Recht auf Arbeit" (Prinzip 12), das auch für Schwule gelten solle, bis zum "Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben" (Prinzip 25) werden hier alle Schwachstellen aufgezählt, die es auch in modernen Demokratien noch gibt. Am delikatesten für die Debatte in Deutschland dürfte Prinzip 24 sein, das "Recht auf Familiengründung". Darin wird gefordert, dass Homo-Familien anerkannt und mit Hetero-Familien gleichgestellt werden sollen. Dieses Prinzip wird von Deutschland derzeit gebrochen: Eingetragenen Lebenspartnern steht nur ein Bruchteil der Rechte von Ehe-Paaren zu, insbesondere im Steuerrecht. Auch das Adoptionsrecht wird gleichgeschlechtlichen Paaren wegen ihrer sexuellen Orientierung nach wie vor vorenthalten.

ImageTrotzdem hat die Schwarz-rote Bundesregierung, die diese Diskriminierung aufrechterhält, im Januar die Yogyakarta-Prinzipien gewürdigt. Auf eine Kleinen Anfrage der Linksfraktion erklärte Berlin, das Regelwerk sei ein "wichtiger Beitrag der Zivilgesellschaft". Am Freitag sind die Prinzipien sogar Thema im Plenum des Bundestages: Dann wird das Parlament über eine Große Anfrage der Grünen zur Menschenrechtslage für Lesben, Schwule und Transgender auf der ganzen Welt debattieren. Die Ökopartei fordert die Bundesregierung auf, sich die Yogyakarta-Prinzipien zu Eigen zu machen und sich für ihre weltweite Durchsetzung einzusetzen.

Auch auf UN-Level haben sich die Yogyakarta-Prinzipien herumgesprochen: So fragte ein aufgeschrecktes Ägypten beim Antrag der niederländischen Homo-Gruppe COC auf Beraterstatus, ob sie die Yogyakarta-Prinzipien unterstützten. Schließlich sei das "eine universelle Erklärung der Menschenrechte, aber nur für Homosexuelle". Die Angst vor dem Grundrechtepaket scheint also schon in den Verursacherstaaten anzukommen. COC gewann die Abstimmung um den Beraterstatus mit sieben gegen sechs Stimmen. Ägypten votierte gegen die Anerkennung.

Auf Deutsch ist vor kurzem das Buch "Die Yogyakarta-Prinzipien. Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität" erscheinen. Zu bestellen bei der Hirschfeld-Eddy-Stiftung, Postfach 103414, 50474 Köln. Es ist auch als PDF-Datei im Internet abrufbar.

Links zum Thema:
Yogyakarta-Prinzipien auf Deutsch
Deutschsprachige Übersicht der Prinzipien
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Kommentare
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Justus Eisfeld - Transgender und die Yogyakarta   | IP:68.173.24.xxx | 2008-06-26 23:28:44
Für die Bundesregierung sollte auch ein anderes Prinzip wichtig sein: Prinzip 2, die Erkennung der Identität durch den Staat. Darin wird gefordert, dass Transgender Personen durch den Staat in ihrer Geschlechtsidentität anerkannt werden, und zwar ohne Operationen, Sterilisations- und Ehescheidungszwang. Letzteres wird im Transsexuellengesetz immer noch gefordert, Reformversuche seit Ende der 1990er Jahre werden immer wieder in die folgende Legislaturperiode verschoben, obwohl das Bundesverfassungsger icht dieses Gesetz in mehreren Urteilen ungültig erklärt hat.
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